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Samstag, 20. August 2011

Unwetter beim Weltjugendtag: Papst muss Abendgebet unterbrechen

zuletzt aktualisiert: 20.08.2011 - 22:29
Madrid (RPO). Mehr als eine Million Pilger hatten in Madrid stundenlang in sengender Hitze gewartet und mussten schließlich doch auf die Predigt von Papst Benedikt XVI. verzichten. Der Grund: ein schweres Unwetter.
Fotos
Der Gebetsgottesdienst mit Papst Benedikt XVI. zum Abschluss des Weltjugendtags in Madrid ist teilweise einem Gewitter zum Opfer gefallen: Eine halbe Stunde nach Beginn brach ein kräftiger Regensturm los, Benedikt XVI. verlor durch eine Bö sein weißes Scheitelkäppchen; ein weiterer Windstoß warf das Weltjugendtagskreuz um.

Der Papst musste seine Predigt nach wenigen Sätzen abbrechen. Zwei Helfer, unter ihnen der päpstliche Zeremonienmeister Guido Marini, waren damit bemüht, Benedikt XVI. mit einem Schirm zu schützen.

Jetzt dachte ich immer der Papst sei Stellvertreter Gottes auf Erden un d der habe alles im Griff. Dem scheint wohl nicht so zu sein. Entpuppt sich der Papst als Mensch, der dem Wetter nichts entgegenzusetzen hat?

Sonntag, 14. August 2011

mobilcom-debitel: Wenn ein Systemfehler zur Normalität wird

Der Anbieter will Verträge noch immer erst nach bis zu 25 Monaten beenden

mobilcom-debitel-Systemfehler
Durch den "Systemfehler" werden aus einer 24-monatigen Laufzeit im schlimmsten Fall 25 Monate Vertragsbindung
Dass Laufzeitverträge mit 24-monatiger Mindestvertragsdauer automatisch länger laufen sollen als eben diese festgelegte Zeitspanne, können sich die meisten Mobilfunk-Kunden nicht vorstellen. Und doch geschieht dieser Vorgang immer wieder, auch wenn Anbieter durch die Angabe von Ursachen wie versehentlich angewandten, veralteten AGB oder einem bedauerlichen "Systemfehler" vorgeben, dies geschehe nicht absichtlich so.

Wenn Verträge plötzlich 25 Monate laufen sollen

Das Procedere ist dabei immer dasselbe: Auch wenn der Vertrag am Monatsanfang abgeschlossen wurde, bestätigen manche Anbieter die Kündigung des Vertragsverhältnisses erst zum nach zwei Jahren folgenden Monatsende. Im worst case bedeutet das eine Vertragslaufzeit von 25 statt 24 Monaten.
teltarif.de hat bereits über entsprechende Vorfälle bei den Mobilfunk-Anbietern Drillisch und mobilcom-debitel berichtet. Letzterer ist eine Tochtergesellschaft der Hamburger freenet AG - hierzu gehören unter anderem auch die Mobilfunk-Marke Talkline und die ehemaligen Einzelmarken mobilcom und debitel. teltarif.de erreichte nun ein aktueller Fall aus der Mobilfunksparte des freenet-Konzerns, der erneut erhebliche Zweifel an der schon 2009 präsentierten Ursache des Systemfehlers aufkommen lässt.

Pünktliche Vertragsbeendigung nur aus "Kulanz"?

teltarif-Leserin Margareta S. hatte schon in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit dem freenet-Konzern gemacht: So waren im Mai 2011 drei Altverträge bei mobilcom ausgelaufen, die sämtlich erst zum letzten Tag des Monats enden sollten. Erst nach Intervention unserer Leserin änderte der Anbieter die Enddaten. "An der Hotline wurde mir das Nachlesen der AGBs fast unverschämt nahegelegt", schreibt Margareta S. "Ich habe mit Nachdruck auf den Termin bestanden, und auf einmal fiel bei Mobilcom das Wort 'Kulanz' und der Kündigungstermin wurde 'vorgezogen' ".

Eindeutige Regelung im BGB

Dabei hat das mit "Kulanz" nicht ansatzweise etwas zu tun: Denn das Bürgerliche Gesetzbuch - kurz: BGB - regelt eindeutig, dass Dauerschuldverhältnisse, zu denen auch ein Mobilfunkvertrag gehört, nicht länger als (exakt) 24 Monate laufen dürfen. So heißt es in Paragraph 309 eindeutig: "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (...) bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, (...) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags (...)".
IT-Fachanwalt Hagen Hild hatte deshalb schon beim ersten mobilcom-debitel-Fall im Juni 2009 die klare Position vertreten: "Im Prinzip ist das eine Riesensauerei. (...) Wenn ich einen Vertrag habe, der eine 24-Monats-Laufzeit hat, dann endet der Vertrag logischerweise auch exakt 24 Monate später. (...) Selbst wenn es in den mobilcom-AGB anders stünde, wäre die Klausel unwirksam - es gilt dann automatisch die gesetzliche Regelung."

Auch im Jahr 2011 hat sich nichts verändert

Kündigungsbestätigung
Die Kündigungsbestätigung des Anbieters (Ausschnitt)
Margareta S. indes schloss im Juli dieses Jahres einen neuen Vertrag bei der ebenfalls zu mobilcom-debitel gehörenden Marke Talkline ab. Sicherheitshalber kündigte unsere Leserin gleich nach Vertragsschluss diverse "Test-Optionen", die automatisch voreingestellt waren, sowie den Gesamtvertrag zum Ende seiner Laufzeit. Da der Vertragsschluss am 8. Juli 2011 erfolgte, müsste der Vertrag folglich am 8. Juli 2013 enden.
Doch weit gefehlt: Talkline bestätigte zwar die Kündigung von Frau S. - das aber erst zum 31. Juli 2013. Wiederum ein Systemfehler? Es fällt schwer, daran zu glauben, zumal es in der teltarif.de vorliegenden Kündigungsbestätigung heißt: "Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 31.07.2013."
Wir haben uns die Talkline-AGB, Stand: 15.04.2011, genauer angesehen: Doch dort findet sich - obgleich er ohnehin rechtswidrig wäre - kein entsprechender Passus. Stattdessen heißt es unter dem Punkt "Vertragsdauer": "Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses beträgt - soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird - 24 Monate und verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes gekündigt wird."

Keine Stellungnahme seitens freenet

Wir haben bei der freenet-Pressestelle mehrfach ein Statement zu der grundsätzlichen Problematik angefordert und wollten wissen, warum es auch nach Jahren nicht gelingt, einen scheinbar nicht allzu selten auftretenden Systemfehler zu beseitigen. In Branchenforen berichten Kunden immer wieder über dieses Problem, das seit Jahren - und bis heute - auftritt. Bis Veröffentlichung dieses Artikels erreichte uns jedoch keine offizielle Reaktion zu der Thematik. Möglicherweise auch deshalb, weil dem Problem, das ohnehin nur den Kunden benachteiligt, keine hohe Priorität eingeräumt wird.

teltarif-Leserin: "Irreparabler Schaden im Management"

Margareta S. indes vermutet: "Der Systemfehler bei Kündigungsbestätigungen zum Monatsende scheint bei Talkline bzw. Mobilcom bzw. der freenet-Gruppe - auch nach über 2 Jahren seit Ihrer ersten Berichterstattung - ein irreparabler Schaden im Management zu sein. 'So lange keiner schreit oder es niemand bemerkt, lassen wir das weiterlaufen', ist wohl die Einstellung des Managements, dessen Ziel die heimliche Gewinnmaximierung ist."

Samstag, 13. August 2011

Twitter-Wirbel um "The Game": US-Rapper legt Polizei-Telefone lahm

Los Angeles (RPO). Die Polizei in Los Angeles hat wegen der Störung einer Notrufleitung nach einem Twitter-Aufruf Ermittlungen gegen den Rapper "The Game" aufgenommen.



Hat viel Ärger: Rapper "The Game". Foto: AP
Die Telefone hätten am Freitagnachmittag "wie verrückt zu klingeln angefangen", sagte die Polizistin Suzan Young. Wie die "Los Angeles Times" unter Berufung auf die Behörden berichtete, hatte der Rapper über den Kurzmitteilungsdienst Twitter etwa 580.000 Fans dazu aufgefordert, sich mit einem Telefonanruf um ein Praktikum bei ihm zu bewerben und dabei die Nummer des Polizeichefs der Stadt angegeben.
Die Leitungen in dessen Büro waren den Angaben zufolge mehr als zwei Stunden blockiert. Eine Anklageerhebung werde geprüft.

Ein Drittel der Deutschen glaubt nicht an den Euro

Samstag, 13.08.2011, 12:33
Euro
dapd

Frauen und Ostdeutsche erweisen sich laut einer „BamS“-Umfrage als die größten Euro-Skeptiker: 31 Prozent der Deutschen glauben, dass es den Euro in zehn Jahren als Währung nicht mehr geben wird.
Für die Zukunft des Euro sehen viele Deutsche schwarz: Knapp ein Drittel der Deutschen glaubt, dass es in zehn Jahren den Euro als Währung nicht mehr geben wird.

Die große Mehrheit von 65 Prozent hingegen ist überzeugt, dass auch im Jahr 2021 die Gemeinschaftswährung noch existiert.Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der „Bild am Sonntag“, für die das Emnid-Institut 500 in der Bundesrepublik lebende Personen ab 14 Jahren befragt hat.

Besonders skeptisch, was die Zukunft des Euro betrifft, sind die Ostdeutschen. 41 Prozent glauben, dass es den Euro in zehn Jahren nicht mehr geben wird, in Westdeutschland teilen nur 28 Prozent der Befragten diese Einschätzung. Während 70 Prozent aller befragten Männer von der Zukunft des Euro überzeugt sind, äußerten nur 61 Prozent der Frauen die Ansicht, er werde noch im Jahre 2021 existieren.

Staatlich sanktionierte Schnüffelei - GEZ fordert Begründung bei Auszug aus Wohnung

GEZ fordert Begründung bei Auszug aus Wohnung

© iStockphoto.com/Christoph Hähnel
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will künftig mehr von Mietern wissen, als Datenschützern lieb ist. Unter anderem will die GEZ die Gründe für einen Umzug wissen.
Schon vergangenes Jahr wurde die neue GEZ-Pauschale für 2013 beschlossen: Ab dann zahlt jeder Haushalt eine feste Pauschale. Für Privatleute hat die Änderung Vor- und Nachteile; für die GEZ dürfte sie eine Einnahme-Steigerung bedeuten.
Die Änderungen werden im fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge beschlossen. Besagter Vertrag enthält aber auch einige Stellen, die bei Datenschützern für Kopfschütteln sorgen. In Paragraph 9 heißt es etwa, dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr. Dem WAZ-Portal Der Westen sagt „Haus & Grund“-Geschäftsführer Stefan Walter: „hier wird der Eigentümer zu einem halbstaatlichen Gebühreneintreiber“.
Bei der Abmeldung – etwa beim Auszug aus der Wohnung – fordert die GEZ eine Begründung. Auf Verlangen soll dieser „begründete Lebenssachverhalt“ (O-Ton Vertrag) sogar vom Mieter nachgewiesen werden. „Das geht die GEZ gar nichts an“ sagt Bettina Gayk, Pressesprecherin des LDI (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW) gegenüber Der Westen.
Der Staatsvertrag kommt aber nur zustande, wenn alle Bundesländer zustimmen. Sechs sollen bereits Ja zum Vertrag gesagt haben. Bleiben noch zehn Stimmen.
Interessant: Gegenüber dem WAZ-Portal wollte die GEZ die umstrittenen Paragraphen nicht kommentieren. „Die GEZ erteilt Auskunft ausschließlich zum Thema ,Einzug der Rundfunkgebühren’“, soll GEZ-Sprecherin Nicole Hurst gesagt haben.
Was sagen Sie zu den Bedenken der Datenschützer? Stimmen Sie zu? Oder muss die GEZ wirklich so viel über mich wissen? Sagen Sie uns Ihre Meinung im Kommentarfeld unter diesem Artikel!

Soldaten wegen Hinrichtung von Zivilisten verurteilt

12. August 2011 18:31

Erstmals verhängte ziviles Gericht Todesstrafe gegen Militärangehörigen

Karachi - Ein Gericht in Pakistan hat eine Gruppe Soldaten wegen der kaltblütigen Erschießung eines unbewaffneten Mannes verurteilt. Erstmals verhängte ein ziviles Gericht in dem südasiatischen Land bei der Urteilsverkündung am Freitag in Karachi auch die Todesstrafe gegen einen Militärangehörigen. Die Hinrichtung des 22-jährigen Zivilisten Sarfaraz Shah mitten in einem öffentlichen Park in Karachi im Juni war von einem Kameramann gefilmt worden. Die Ausstrahlung der Bilder im pakistanischen Fernsehen sowie ihre Veröffentlichung beim Online-Videoportal YouTube hatte eine Welle der Empörung ausgelöst.

Das Gericht verurteilte einen Soldaten wegen der Ermordung von Shah zum Tode und zur Zahlung einer Entschädigung an die Familie des Opfers. Fünf weitere Militärangehörige müssen lebenslang hinter Gitter. Auch ein Mann, der Shah des Diebstahls bezichtigt hatte und die Soldaten auf ihn angesetzt hatte, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Auf den Filmaufnahmen ist zu sehen, wie die Soldaten ihre Waffen auf den unbewaffneten Shah richten, während dieser sie um Gnade bittet. Dennoch feuert einer der Soldaten zweimal auf Shah, der am Arm und an der Leiste getroffen wird. Anschließend ist zu sehen, wie der Schwerverletzte unter Schmerzen versucht sich aufzuraffen und verblutet. Nach der Veröffentlichung der Szene ordnete das pakistanische Innenministerium die Festnahme der fünf Soldaten an. Für viele Pakistanis war das Video ein Beweis für die Willkür der Sicherheitskräfte in ihrem Land. Menschenrechtsgruppen kritisieren, dass gerade Armeeangehörige bei Verbrechen oftmals ungestraft davonkommen. (APA)