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Freitag, 15. Oktober 2010

Wächtersbach: Verfahren gegen Arzt wegen Kopftuchverbots - Region - Rhein-Main-Zeitung

Verfahren gegen Arzt wegen Kopftuchverbots

Nach dem Kopftuchverbot in seiner Praxis muss sich ein Arzt aus Wächtersbach vor der Kassenärztlichen Vereinigung verantworten. Bei einer mündlichen Verhandlung müsse sich der Arzt gegenüber einem Gremium erklären.

Erfahren einen erheblichen Nachhall: die mittlerweile zurückgezogenen Spielregeln für Patienten in WächtersbachErfahren einen erheblichen Nachhall: die mittlerweile zurückgezogenen Spielregeln für Patienten in Wächtersbach

14. Oktober 2010

Das Kopftuchverbot in seiner Praxis hat für einen Arzt aus Wächtersbach ein Nachspiel. Die Kassenärztliche Vereinigung beschloss, gegen den Mediziner aus dem Main-Kinzig-Kreis ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Das entschied der zuständige Ausschuss in einer Sitzung in Frankfurt, berichtete eine Sprecherin. Auch die Landesärztekammer prüft den Fall, der Anfang September für Aufsehen gesorgt hatte. Der Mediziner hat sich inzwischen für das Verbot entschuldigt.

Bei einer mündlichen Verhandlung muss der Arzt vor einem dreiköpfigem Gremium der Kassenärztlichen Vereinigung nun Rede und Antwort stehen. Der Hausarzt hatte in seiner Praxis ein Plakat mit „Spielregeln“ aufgehängt und unter anderem Kopftücher verboten. Nun drohen ihm Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung. Dann dürfte er keine gesetzlich Versicherten mehr behandeln. Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, könnte er auch mit einer Verwarnung oder einer Geldstrafe belegt werden. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

Deutsch-Grundkenntnisse verlangt

Der Arzt aus Wächtersbach hatte sich geweigert, Großfamilien zu behandeln und von seinen Patienten Deutsch-Grundkenntnisse verlangt. Dies hatte er mit Schwierigkeiten bei der Behandlung muslimischer Patienten begründet.

Die Einleitung des Disziplinarverfahrens wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht begründet. Die Sprecherin sprach von einem internen Vorgang. Dem Ausschuss gehören zwei Ärzte und ein Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt an. Bei der mündlichen Verhandlung ist es dem Arzt gestattet, einen Rechtsbeistand mitzubringen.

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